NEU_RECHT (GESETZGEBUNG FÜR KÜNSTLICHE INTELLIGENZEN)
Installation, "When Tekkno Turns to Sound of Poetry", Shedhalle Zürich, 1994, KunstWerke Berlin, 1995
Der fortwährende Diskurs über die mögliche Existenz "Künstlicher Intelligenzen" und "Künstlichen Lebens" läuft solange ins Leere bis innerhalb der Argumentationsstrukturen zumindest bei wesentlichen Begrifflichkeiten wie "Leben", "Tod", "Bewusstsein", "Wahrnehmung", "Intelligenz", "Wille", allgemein akzeptierte Übereinkünften erzielt worden sind. Solange verschiedene Definitionen gleicher Begriffe unkommentiert und ohne Verweis auf Kontexte aufeinandertreffen, ist die gemeinsame Kommunikationsbasis empfindlich gestört.

"NEU_RECHT" setzt dort an, wo Begrifflichkeiten sich im Wortvakuum einer unfruchtbaren Diskussion auflösen. Anstatt die Frage nach der Un-/Möglichkeit einer, wie auch immer gearteten, mit unseren Denkmustern noch gar nicht zu erfassenden, Künstlichen Intelligenz zu stellen, legt dieses Projekt eine solche zugrunde und beginnt mit den Fragen dort, wo es um mögliche Konsequenzen und die Tragweite einer solchen Entscheidung geht. Über Die Einbindung "Künstlicher Intelligenzen / Wesen / Korporationen" in eine zukünftige Gesetzgebung sollen virtuelle Denkbilder mittels Sprache erzeugt werden - Vorstellungen über künstliche Lebensformen und -formationen an den Grenzübergängen heutiger Denkmuster.

Welche rechtliche Stellung, welchen Stellenwert müsste man einer "Künstlichen Intelligenz" in dem Moment, in dem man ihr Intelligenz, bzw Bewusstsein zugesteht, einräumen? Die eines Tieres, eines Kindes oder eines Sklavens? Ist es überhaupt denkbar, im Hinblick auf postulierte "Intelligenzen" Verantwortlichkeit stufenweise abzugrenzen - im Sinne: "Eltern haften für ihre Kinder" oder einer "Vormundschaft"? Gäbe es Lösungen analog zum Tierschutzgesetz oder möglicherweise im Rahmen einer Haftpflicht- oder Hausratsversicherung? Inwieweit sprengen nicht schon jetzt die "Taten" eines "einfachen" PC´s im Netzwerkverbund die Grenzen rechtlicher Möglichkeiten, gerade im Hinblick auf synergetische und kumulative Effekte in komplexen systemischen Zusammenhängen? Würde sie (oder es?) Rechtsfähigkeit erlangen und/oder beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsfähig sein? Wie verhält es sich hinsichtlich der Haftung? Wäre "es" verantwortlich für "sein" Handeln? Haftfähig? Schuldfähig? Straffähig? Wenn nicht, wer wäre überhaupt noch in der Lage die juristische Verantwortung zu übernehmen, von der moralischen ganz zu schweigen? Werde ich Halterin, Nutzerin, Besitzerin, Eigentümerin, oder Kooperationspartnerin einer "Künstlichen Intelligenz" sein? Wie lange lässt sich in diesem Kontext noch von Verfügungsgewalt im Sinne des Sachrechts sprechen? Ab welchem Moment beginnt die Notwendigkeit einer rechtlichen Gleichstellung?

Schon jetzt ist ein juristisches Vakuum entstanden, in dessen Mittelpunkt Begriffe wie Verantwortlichkeit, Haftung, Schuld, Strafmaß, Strafanwendung stehen. Bislang war Realitätsverlust ein anerkanntes individuelles Schicksal. Beginnt die "virtuelle Gesellschaft" ... ?

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